Ein Karosseriebauer schleift mit einer Poliermaschine ein Karosserieteil in der Werkstatt.

Carrosseriespengler / in EFZ

Als Carrosseriespenlger/in EFZ beherrschst du Reparatur- und Metallbearbeitungstechniken. Du reparierst Carrosserien, setzt Unfallfahrzeuge instand oder behebst Schäden, die durch Alterung und Abnutzung entstehen. Nicht reparierbare Bauteile baust du aus und ersetzt sie durch neue.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Kurse

Angebote vom Verband Carrosserie Suisse, von Spezialwerkzeug-Herstellern und von Berufsfachschulen

Berufsprüfung (BP)

Carrosseriewerkstattleiter/in mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Spenglerei

Höhere Fachprüfung (HFP)

Carrosseriemeister/in, Fachrichtung Spengler/in

Fachhochschule

Mit entsprechender schulischer Vorbildung z. B. Bachelor of Science (FH) in Automobiltechnik (BFH, Biel)

Ausland

­• Fachschule für Technik: staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik, z. B. in Fulda, Hamburg oder Kaiserslautern, DE • Fachhochschule: Bachelor of Engineering in Fahrzeugtech­nik, z. B. in Hamburg oder Ulm, DE

Spezialisierung

Als Schadenexperte/-expertin, Zusatzausbildung bei einer Versicherungsgesellschaft

Offene Lehrstellen



Benzinäquivalent (Bä): Bei Dieselmotoren wird zusätzlich das Benzinäquivalent aufgeführt. Den Wert erhält man, indem man den Dieselverbrauch/100 km mit dem Faktor 113 multipliziert. So ergibt sich zum Beispiel aus einem Dieselverbrauch von 4,8 l/100 km ein Ba von 5,42 1/100 km. Schreibweise auf dieser Website Mix-Verbrauch 4,8 1/100 km (Benzinäquivalent oder auch Ba 5,42 1/100 km).

Der Durchschnittswert der CO₂-Emissionen aller in der Schweiz verkauften Neuwagen beträgt 111 g/km für das Jahr 2026. Der Zielwert liegt bei 93.6 g/km.

Garantie/Service: Bei den Angaben in Jahren oder Kilometer gilt immer der zuerst erreichte Wert.

Verkaufsbedingungen: Alle Angebote auf dieser Website sind gültig solange Vorrat, bis auf Widerruf oder bis an dem angegebenen Datum. Die aufgeführten Preise verstehen sich inkl. 8.1 % MwSt., ausser Nutzfahrzeuge. Irrtümer, Änderungen bei Preisen, Modellen, Ausstattungen und Verkaufsaktionen bleiben vorbehalten. Eine Leasingvergabe wird nicht gewährt, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt. Abgebildete Fahrzeuge enthalten zum Teil aufpreispflichtige Optionen. Die Vollkaskoversicherung ist bei sämtlichen Leasingangeboten obligatorisch, aber nicht inbegriffen. Die Anzahlung ist bei Leasingangeboten nicht obligatorisch.