CARE Garantie

CARE Garantie – Bis zu 8 Jahre sorgenfrei elektrisch fahren

Exklusiv bei Peugeot, Citroën, DS Automobiles und Opel


Beim Kauf eines Elektrofahrzeugs dieser Marken profitieren Sie automatisch von der CARE Garantie. Diese Herstellergarantie geht weit über die üblichen 3 Jahre hinaus und schützt zentrale Komponenten wie Elektromotor, Batterie, Ladeeinheit, Antriebsstrang und weitere wichtige elektrische und mechanische Teile – bis zu 8 Jahre oder 160 000 km (je nachdem, was zuerst erreicht wird).

So funktioniert die CARE Garantie

Sie kaufen Ihr neues Elektrofahrzeug bei Emil Frey.
Die Garantie gilt so lange, wie Sie die vorgeschriebenen Wartungen gemäss Serviceheft im offiziellen Markennetz durchführen lassen.
Auch beim Weiterverkauf bleibt die Garantie erhalten – sofern die Wartungsbedingungen weiterhin eingehalten werden.

Ihre Vorteile im Überblick

Bis zu 8 Jahre Herstellergarantie auf wichtige Komponenten
Volle Sicherheit beim Kauf eines Elektrofahrzeugs
Schutz vor hohen Reparaturkosten
Mehr Vertrauen und Werterhalt beim Wiederverkauf

Benzinäquivalent (Bä): Bei Dieselmotoren wird zusätzlich das Benzinäquivalent aufgeführt. Den Wert erhält man, indem man den Dieselverbrauch/100 km mit dem Faktor 113 multipliziert. So ergibt sich zum Beispiel aus einem Dieselverbrauch von 4,8 l/100 km ein Ba von 5,42 1/100 km. Schreibweise auf dieser Website Mix-Verbrauch 4,8 1/100 km (Benzinäquivalent oder auch Ba 5,42 1/100 km).

Der Durchschnittswert der CO₂-Emissionen aller in der Schweiz verkauften Neuwagen beträgt 113g/km für das Jahr 2025. Der Zielwert liegt bei 93.6 g/km.

Garantie/Service: Bei den Angaben in Jahren oder Kilometer gilt immer der zuerst erreichte Wert.

Verkaufsbedingungen: Alle Angebote auf dieser Website sind gültig solange Vorrat, bis auf Widerruf oder bis an dem angegebenen Datum. Die aufgeführten Preise verstehen sich inkl. 8.1 % MwSt., ausser Nutzfahrzeuge. Irrtümer, Änderungen bei Preisen, Modellen, Ausstattungen und Verkaufsaktionen bleiben vorbehalten. Eine Leasingvergabe wird nicht gewährt, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt. Abgebildete Fahrzeuge enthalten zum Teil aufpreispflichtige Optionen. Die Vollkaskoversicherung ist bei sämtlichen Leasingangeboten obligatorisch, aber nicht inbegriffen. Die Anzahlung ist bei Leasingangeboten nicht obligatorisch.