Ein Lackierer in Schutzanzug und Maske spritzt mit einer Lackierpistole eine Oberfläche in der Werkstatt.

Carrosserielackier er/in EFZ

Als Carrosserielackierer/in EFZ lackierst du Fahrzeugoberflächen. Du verschönerst, beschriftest, erneuerst und schützst Fahrzeuge. Vor allem bearbeitest du Unfallschäden oder durch Abnutzung entstandener Lackschäden. Damit du lackieren kannst musst du Teile der Fahrzeuge demontieren und nach der Lackierung wieder zusammenzustellen.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Kurse

Angebote vom Verband Carrosserie Suisse, von Spezialwerkzeug-Herstellern, von Farblieferanten und von Berufsfach­schulen

Berufsprüfung (BP)

Carrosseriewerkstattleiter/in mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Lackiererei

Höhere Fachprüfung (HFP)

Betriebsleiter/in Carrosserie

Fachhochschule

Mit entsprechender schulischer Vorbildung z. B. Bachelor of Science (FH) in Automobiltechnik (BFH, Biel)

Ausland / Fachschule

Staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, an der Fachschule für Lacktechnik, SFG Stuttgart, DE

Spezialisierung

Als Schadenexperte/-expertin, Zusatzausbildung bei einer Versicherungsgesellschaft

Offene Lehrstellen



Benzinäquivalent (Bä): Bei Dieselmotoren wird zusätzlich das Benzinäquivalent aufgeführt. Den Wert erhält man, indem man den Dieselverbrauch/100 km mit dem Faktor 113 multipliziert. So ergibt sich zum Beispiel aus einem Dieselverbrauch von 4,8 l/100 km ein Ba von 5,42 1/100 km. Schreibweise auf dieser Website Mix-Verbrauch 4,8 1/100 km (Benzinäquivalent oder auch Ba 5,42 1/100 km).

Der Durchschnittswert der CO₂-Emissionen aller in der Schweiz verkauften Neuwagen beträgt 111 g/km für das Jahr 2026. Der Zielwert liegt bei 93.6 g/km.

Garantie/Service: Bei den Angaben in Jahren oder Kilometer gilt immer der zuerst erreichte Wert.

Verkaufsbedingungen: Alle Angebote auf dieser Website sind gültig solange Vorrat, bis auf Widerruf oder bis an dem angegebenen Datum. Die aufgeführten Preise verstehen sich inkl. 8.1 % MwSt., ausser Nutzfahrzeuge. Irrtümer, Änderungen bei Preisen, Modellen, Ausstattungen und Verkaufsaktionen bleiben vorbehalten. Eine Leasingvergabe wird nicht gewährt, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt. Abgebildete Fahrzeuge enthalten zum Teil aufpreispflichtige Optionen. Die Vollkaskoversicherung ist bei sämtlichen Leasingangeboten obligatorisch, aber nicht inbegriffen. Die Anzahlung ist bei Leasingangeboten nicht obligatorisch.