Ein Auto auf dem Weg nach Italien vor einer Schranke.

Wir lassen Ihre Ferienpläne für Norditalien nicht scheitern

Von A wie Abgasnorm bis Z wie Ziele erreichen – wir beraten Sie vollumfänglich!

Ihre Traumferien sollten nicht an Ihrem Auto scheitern. Das könnte aber in Norditalien ab dem 1. Oktober 2026 passieren.


Betroffen sein können unter anderem die städtischen Gebiete von Mailand, Brescia, Monza und Bergamo. Auch Schweizer Fahrzeuge und Touristen müssen die örtlichen Vorschriften beachten. Ihr Fahrzeug bleibt selbstverständlich zugelassen und darf weiterhin nach Italien fahren – es geht um örtliche und zeitliche Fahrbeschränkungen.


Wir lassen Sie damit nicht allein.


Entscheidend ist nicht allein das Baujahr Ihres Autos, sondern die tatsächliche Abgasnorm. Gerade bei Euro-5-Diesel-Personenwagen, häufig aus den Jahrgängen 2011 bis 2015, lohnt sich eine genaue Prüfung.

Wir machen es Ihnen unkompliziert:

Abgasnorm prüfen – wir klären, ob Ihr Fahrzeug betroffen sein könnte.

Persönlich beraten – verständlich, individuell und mit unserem Fachwissen.

Eintausch bewerten – damit Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie mit Ihrem aktuellen Fahrzeug haben.

Alternative finden – ob Neuwagen oder passende Occasion: Wir suchen gemeinsam nach einer Lösung, die zu Ihnen, Ihrem Alltag und Ihren Ferienplänen passt.

Denn Mobilität soll Freiheit bedeuten – nicht die Frage, ob Sie mit Ihrer Familie überhaupt ans Ziel kommen.


Sie planen bereits Ihre nächsten Ferien in Italien?


Kommen Sie bei uns vorbei. Wir prüfen Ihr Fahrzeug und zeigen Ihnen unkompliziert, welche Möglichkeiten Sie haben.


Wir kümmern uns darum – damit Sie sich wieder auf Ihre nächste Fahrt freuen können.

Überblick über die Fahrverbote

Ab dem 1. Oktober 2026 setzen nun die norditalienischen Regionen Piemont, Lombardei, Emilia Romagna und Venetien die Vorgaben für Euro-5-Diesel und älter in Bezug auf Umweltzonen um. Leider nicht einheitlich. Hier die Fahrverbote nach Regionen:

Setzen Sie sich mit uns für eine Beratung in Verbindung:


Emil Frey MünchensteinGrabenackerstrasse 10,4142 Münchenstein
+41 61 416 45 45muenchenstein@emilfrey.ch

Benzinäquivalent (Bä): Bei Dieselmotoren wird zusätzlich das Benzinäquivalent aufgeführt. Den Wert erhält man, indem man den Dieselverbrauch/100 km mit dem Faktor 113 multipliziert. So ergibt sich zum Beispiel aus einem Dieselverbrauch von 4,8 l/100 km ein Ba von 5,42 1/100 km. Schreibweise auf dieser Website Mix-Verbrauch 4,8 1/100 km (Benzinäquivalent oder auch Ba 5,42 1/100 km).

Der Durchschnittswert der CO₂-Emissionen aller in der Schweiz verkauften Neuwagen beträgt 111 g/km für das Jahr 2026. Der Zielwert liegt bei 93.6 g/km.

Garantie/Service: Bei den Angaben in Jahren oder Kilometer gilt immer der zuerst erreichte Wert.

Verkaufsbedingungen: Alle Angebote auf dieser Website sind gültig solange Vorrat, bis auf Widerruf oder bis an dem angegebenen Datum. Die aufgeführten Preise verstehen sich inkl. 8.1 % MwSt., ausser Nutzfahrzeuge. Irrtümer, Änderungen bei Preisen, Modellen, Ausstattungen und Verkaufsaktionen bleiben vorbehalten. Eine Leasingvergabe wird nicht gewährt, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt. Abgebildete Fahrzeuge enthalten zum Teil aufpreispflichtige Optionen. Die Vollkaskoversicherung ist bei sämtlichen Leasingangeboten obligatorisch, aber nicht inbegriffen. Die Anzahlung ist bei Leasingangeboten nicht obligatorisch.